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Die Mobile heilpädagogische Förderung wendet sich an Kinder (vom Säuglings- bis zum Einschulungsalter) mit erschwerten Entwicklungsbedingungen
Rechtliche GrundlagenNach Bundesteilhabegesetz SGB IX, der Eingliederungshilfe, solitäre Frühförderung ,Paragraph113 Abs.2, Paragraph79 Heilpäd. Leistungen wird die Frühförderung Ihres Kindes vom LWL Münster bewilligt. EinzugsgebietSie möchten zu mir kommen?Gern bin ich für Sie in Dülmen und den umliegenden Orten tätig. |
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